Diese Handreichung wurde von Menschen aus der Praxis für die Praxis geschrieben. Sie soll Orientierung geben zur Erstellung barrierefreier Dokumente.
Unter „Dokumente“ verstehen wir alle elektronischen Medien, die nicht als Teil einer Webseite angezeigt werden (sogenannte „Nicht-Web-Dokumente“ in EN 301 549 Abschnitt 10). Es besteht die gesetzliche Verpflichtung für öffentliche Stellen und Teile der Privatwirtschaft, Dokumente ausschließlich in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
Diese Handreichung richtet sich an alle, die mit elektronischen Dokumenten zu tun haben, insbesondere: Sachbearbeitende, Dozierende, IT-Beauftragte, Barrierefreiheitsbeauftragte.
Wir bemühen uns, die Handreichung in barrierefreiem Format zur Verfügung zu stellen. Sollten Sie dennoch Barrieren finden, teilen Sie uns diese bitte per E-Mail mit. Gerne können Sie uns auch Ihr generelles Feedback zum Inhalt dieser Handreichung per E-Mail mitteilen.
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