Ergänzender Hinweis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

In der vorliegenden Handreichung sind Ausführungen enthalten, die auf bestimmte Anwendungen und Produkte im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit von digitalen Dokumenten verweisen.

Diese Anwendungen und Produkte sind im Gebrauch nicht nur im Kontext von Hochschule und Lehre, sondern in jedem Kontext der Anwendung digitaler Dokumente (z. B. Handel, Verwaltung) weit verbreitet und elementarer Standard. Nur durch Verweis auf diese Anwendungen und Produkte werden die Ausführungen nachvollziehbar und die Hinweise nutzbar.

Die Erwähnung dieser Anwendungen und Produkte in der Handreichung stellt keine Empfehlung für ihren Kauf oder Einsatz dar. Sie ersetzt nicht die Markterkundung, die jede interessierte Behörde zur Ermittlung des für sie unter den Gesichtspunkten von Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Funktionalität/Leistung besten Angebots vorzunehmen hat. Eine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt ist mit dieser Handreichung ausdrücklich nicht verbunden.

Tabelle 1: Anforderungen je Kontext und Anwendungstechnologie
PrüfgegenstandStandard EN 301 549Weitere Anforderungen gemäß BITV 2.0 bzw. je nach Landesgesetzgebung
Webseite oder mobile Webansicht einer öffentlichen StelleAnhang A Tabelle A.1
  • Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedback-Mechanismus (§ 7)
Mobile Anwendung einer öffentlichen StelleAnhang A Tabelle A.2
  • Erklärung zur Barrierefreiheit mit Feedback-Mechanismus (§ 7) (je Betriebssystem erforderlich, zu veröffentlichen an der Stelle, an der das Herunterladen der mobilen Anwendung ermöglicht wird, oder auf der Website der öffentlichen Stelle)
  • Höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit (§ 3 Abs. 4)

Ein bisschen Text am Ende im p-Tag:

Nicht-Web-Dokument einer öffentlichen StelleAbschnitt 10Für PDF: DIN ISO 14289-1 (PDF/UA), gemäß Stand der Technik (§ 3 Abs. 3)
Software einer öffentlichen StelleAbschnitt 5 bis 7 und 9 bis 13, nicht nur Abschnitt 9 oder Abschnitt 11

Ein bisschen Text am Anfang im p-Tag:

  • DIN EN ISO 9241-171 (Leitlinien für die Zugänglichkeit von Software)
  • DIN ISO 14289-1 (PDF/UA) Abschnitt 8 (Anforderungen an den Reader)
  • Höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit (§ 3 Abs. 4)
Hardware einer öffentlichen StelleAbschnitt 5-13, nicht nur Abschnitt 8

Tabelle aus Qualitätskriterien Begutachtung Barrierefreiheit zum Testen eingefügt, da es diese Handreichung auf dem Testserver nicht gibt.

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