Elektronische Signaturen werden zum Signieren von digitalen Dokumenten eingesetzt.

Es gibt unterschiedliche elektronische Signaturen, die unterschiedliche Sicherheitsstufen aufweisen. Es gibt drei Sicherheitsstufen bei elektronischen Signaturen, die durch die eIDAS-Verordnung der EU definiert werden.

Einfache elektronische Signatur (EES):

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  • Niedrigstes Sicherheitsniveau
  • Keine gesetzlichen Formvorschriften
  • Keine Identitätsprüfung oder Authentifizierung erforderlich
  • Beispiele: eingescannte Unterschrift, selbst erstellte Signatur im Adobe Reader, E-Mail-Signatur

Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES):

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  • Mittleres Sicherheitsniveau
  • Eindeutig dem Unterzeichnenden zugeordnet
  • Ermöglicht Identifizierung des Unterzeichnenden
  • Erfordert Identitätsnachweis (z. B. Einmalpasswort oder Fernüberprüfung)
  • Nachträgliche Änderungen am Dokument sind erkennbar

Qualifizierte elektronische Signatur (QES):

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  • Höchstes Sicherheitsniveau
  • Strengste Identitätsprüfung (persönlich oder per Video)
  • Zuverlässiger biometrischer Abgleich mit Multifaktor-Authentifizierung
  • Rechtlich gleichgestellt mit handschriftlicher Unterschrift
  • Erfüllt gesetzliche Schriftformerfordernisse

Die Wahl der Sicherheitsstufe hängt von den rechtlichen Anforderungen und dem gewünschten Sicherheitsniveau ab. Während einfache und fortgeschrittene Signaturen für viele Alltagsanwendungen ausreichen, ist die qualifizierte elektronische Signatur für besonders sensible oder rechtlich bindende Dokumente erforderlich.

Ein PDF kann auf mehreren Wegen digital signiert werden.

Adobe Acrobat bietet die Möglichkeit der elektronischen Signatur. Hier können unterschiedliche Sicherheitsstufen der elektronischen Signatur verwendet werden.

Wird in einem barrierefreien PDF-Dokument das Formularfeld für die Signatur verwendet, bleibt das Dokument auch nach der Signierung über das Signatur-Formularfeld barrierefrei. Da das Formularfeld getaggt ist, ist auch die damit eingefügte Signatur getaggt. Hier ist es egal, ob eine einfache elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet wird.

Signaturen können mit Adobe Acrobat auch ohne Formularfeld in einem PDF aufgebracht werden. Dann ist das PDF-Dokument allerdings nicht mehr vollständig barrierefrei. Die Signatur ist ein nicht-getaggtes Objekt und verursacht somit eine Fehlermeldung bezüglich der Barrierefreiheit.

Qualifizierte elektronische Signaturen in der D-A-CH-Region

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Es gibt verschiedene Anbieter für qualifizierte elektronische Signaturen, die über die Bundesnetzagentur abgerufen werden können.

Über ID Austria (ehemals Handy-Signatur) kann eine qualifizierte elektronische Signatur auf ein PDF aufgebracht werden. Dies ist auch barrierefrei möglich, ohne Adobe Acrobat nutzen zu müssen.

In der Schweiz benötigen Sie eine Smartcard oder ein Signaturzertifikat, das bei einem Remote Signing Service hinterlegt ist. Dazu kann eine Liste der anerkannten Anbieter von Zertifizierungsdiensten abgerufen werden.

Keine vorhanden

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